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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vermittlungen und sonstigen Leistungen der Agentur Hennehupe, Inhaberin: Zoe Undine, Alfred-Nobel-Straße 30, 46487 Wesel (nachfolgend „Agentur“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) sowie mit den von ihr vermittelten Models, Hostessen und Künstlern (nachfolgend „Akteure“ genannt).

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Die Agentur vermittelt Akteure für Foto-, Film-, und Werbeproduktionen, Messen, Events und vergleichbare Veranstaltungen.

2. Die Agentur tritt ausschließlich als Vermittlerin zwischen dem Kunden und den Akteuren auf. Verträge über die Durchführung der konkreten Aufträge (z.B. Modelvertrag, Hostessenvertrag) kommen in der Regel direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Akteur zustande, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Durchführung dieser Verträge durch die Akteure.

§ 3 Buchung und Vertragsabschluss

1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung der Buchung durch die Agentur zustande. Mit der Bestätigung gelten die Bedingungen der Buchung (Umfang, Ort, Zeit, Honorar, Rechte) als verbindlich vereinbart.

3. Optionen auf Akteure sind verbindliche Reservierungen. Verlangt ein Dritter die Buchung des optional reservierten Akteurs, muss der ursprüngliche Kunde innerhalb von 24 Stunden entscheiden, ob er die Buchung festmacht, andernfalls verfällt die Option.

§ 4 Honorare, Vermittlungsprovision und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, berechnet sich das Honorar pro Tag oder nach vereinbarten Stundensätzen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.

2. Zusätzlich zum Honorar des Akteurs berechnet die Agentur eine Vermittlungsprovision (Agency Fee), die üblicherweise 20% des vereinbarten Akteur-Honorars beträgt, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.

3. Hinweis gemäß Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Alle genannten Preise sind Endpreise.

4. Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Reisekosten und Spesen

1. Die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten (z.B. Bahn- oder Flugtickets, Hotel, Taxi) sowie Spesen für die Verpflegung der Akteure am Einsatzort trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 6 Stornierung und Ausfall

1. Festbuchungen können nur aus wichtigem Grund storniert werden. Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden ohne wichtigen Grund, so fallen folgende Stornogebühren an:

2. Fällt ein Akteur durch Krankheit oder höhere Gewalt aus, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Ersatz besteht jedoch nicht. Schadensersatzansprüche wegen des Ausfalls eines Akteurs aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

§ 7 Nutzungsrechte und Buy-outs

1. Bei Foto- und Filmproduktionen erhält der Kunde, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Gebiet (z.B. national) und die vereinbarte Dauer (z.B. 1 Jahr ab erster Nutzung).

2. Jede darüber hinausgehende Nutzung (z.B. andere Medien, längere Laufzeiten, geografische Ausweitung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und löst einen gesonderten Vergütungsanspruch (Buy-out) aus.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Freistellung

1. Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Eine Haftung der Agentur für das Nichterscheinen, für Verspätungen, für das Verhalten oder für die Arbeitsqualität der vermittelten Akteure ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen, da die Agentur lediglich als Vermittlerin agiert.

4. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit den durch den Kunden durchgeführten Einsätzen (inklusive Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Veröffentlichungen) entstehen, es sei denn, die Agentur hat diese Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig mitverursacht.

§ 9 Konkurrenzschutz und Abwerbeverbot

1. Dem Kunden ist es untersagt, von der Agentur vermittelte Akteure unter Umgehung der Agentur direkt oder indirekt für sich oder Dritte zu buchen.

2. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des letzten durch die Agentur vermittelten Auftrags.

3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Honorars, das bei ordnungsgemäßer Buchung über die Agentur (inklusive Provision) angefallen wäre, mindestens jedoch in Höhe von 2.500,00 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

2. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie die Konditionen der Buchung strikt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den Vermittlungsverträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Agentur (Wesel).